Organisation

Jährlich einmal findet eine Mitgliederversammlung statt, und alle vier Jahre wird der geschäftsführende Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt.

Die Mitgliederversammlungen verabschieden Stellungnahmen, Anträge und Resolutionen zu Gesetzen und sozialpolitischen Entwicklungen, die an die entsprechenden politischen Gremien weitergeleitet werden.

Von den vier ehemaligen Regierungsbezirken Niedersachsens werden je zwei Sprecherräte der Arbeitsgemeinschaften für den Gesamtvorstand des Landesseniorenrats gewählt und in der darauf folgenden Mitgliederversammlung des LSR bestätigt.