Gründungsempfehlung

Landesseniorenrat Niedersachsen e.V.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Bildung von kommunalen Seniorenvertretungen

/Seniorenbeiräten liegt uns am Herzen.

 

Allen Interessierten möchten wir hiermit die notwendigen Informationen an die Hand geben.

 

Die Einrichtung von Seniorenbeiräten ist weder in der NGO noch in der NLO verankert. Deshalb gibt es auch keine verbindlichen Regelungen für das Verfahren, nach dem sie zu bilden sind. So sind in der Vergangenheit ganz unterschiedliche Formen entstanden.

 

In der Neufassung der NGO ist unter § 51 Abs.6 die Möglichkeit geschaffen, dass Seniorenvertreter als beratende Mitglieder in die relevanten Ausschüsse berufen werden können.

Weil die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich strukturiert sind, muss geprüft werden, welches Gründungsverfahren den örtlichen Voraussetzungen angepasst werden soll.

 

Wir hoffen, dass diese Empfehlungen, die aus der Praxis von Seniorenbeiräten entstanden sind, helfen können, vor Orte ein Seniorenvertretung einzurichten, die zum Wohle aller Senioren möglichst gut arbeiten kann.

 

 

Landesseniorenrat Niedersachsen e.V.