Organisation
Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
Die Mitgliederversammlungen verabschieden Stellungnahmen, Anträge und Resolutionen zu Gesetzen und sozialpolitischen Entwicklungen, die an die entsprechenden politischen Gremien weitergeleitet werden.
Alle vier Jahre wird der geschäftsführende Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt.
In den vier ehemaligen Regierungsbezirken Niedersachsens werden Arbeitsgemeinschaften gebildet und jeweils Sprecherräte gewählt, von denen zwei Mitglieder in den Gesamtvorstand des Landesseniorenrats gewählt/benannt werden.