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Geschichtliche Entwicklung und Aufgaben des Landesseniorenrats

Älteren und alten Menschen genügt es nicht mehr, gut versorgt und betreut zu sein. Sie wollen, solange sie können, die Gestaltung ihres Lebens selbst in die Hand nehmen und ihre Belange in der Öffentlichkeit selbst vertreten.


So entstanden seit Anfang der 70er Jahre an vielen Orten die ersten Seniorenvertretungen. Es stellte sich heraus, dass viele Probleme nur auf Landesebene zu lösen sind. Somit wurde am 31. Mai 1983 der Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. gegründet, mit Sitz in Braunschweig. Heute befindet sich die Geschäftsstelle in Hannover.

 

Eine allgemein gültige Ordnung gab und gibt es bis heute nicht, auch die Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung sind recht unterschiedlich.
Es gibt keine einheitliche Bezeichnungen (Seniorenbeirat, Seniorenrat, Seniorenvertretung). Parteipolitische und konfessionelle Unabhängigkeit und Neutralität sind dabei von Anfang an absolute Grundbedingung. 


Der Landesseniorenrat bat das Land Niedersachsen um Anerkennung als Vertretung niedersächsischer Senioren und um finanzielle Unterstützung. Das Sozialministerium stellte drei Bedingungen für die Bewilligung von Zuschüssen:

  1. Der Landesseniorenrat muss beim Amtsgericht als eingetragener Verein geführt werden.

  2. Das zuständige Finanzamt muss diesen eingetragenen Verein als gemeinnützig anerkennen. Diese beiden Forderungen sind erfüllt; damit hat der Landesseniorenrat den Status einer sogen. "Juristischen Person" d.h. er ist rechtsfähig.

  3. Die dritte Bedingung forderte, alles zu tun, um möglichst viele regionale Seniorenvertretungen im Land zu bilden. Nur nach erreichen einer Mindestzahl ist eine finanzielle Förderung vertretbar.


Die Einrichtung von Seniorenbeiräten ist leider bis heute nicht in dem Niedersächsischen Kommunalverfassung Gesetz - NKomVG – verankert. Deshalb gibt es auch keine verbindliche Regelung für das Verfahren, nach dem sie zu bilden sind.


Als Vereinigung der Seniorenräte in Niedersachsen betrachtet der Landesseniorenrat seine Tätigkeit als gesellschaftspolitische Aufgabe, so heißt es in § 2 seiner Satzung: "Zweck des LSR Niedersachsen e.V. ist, Landtag, Landesregierung und Öffentlichkeit auf die Probleme der älteren Menschen aufmerksam zu machen und an deren Lösung mitzuarbeiten. Der Landesseniorenrat tritt für die Interessen der älteren Menschen in Niedersachsen ein und versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet."


Da der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung ständig größer wird, strebt der Landesseniorenrat im Interesse dieser Bevölkerungsgruppe ein umfassendes Mitspracherecht (Antrags- und Rederecht) auf kommunaler und Landesebene an.

 

In einer Enquete-Kommission der Landesregierung vom 06.05.1994 - Ltd.Drs. 12/620- heißt es u.a.: "Die Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Gemeinden und Landkreise weiterhin in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden können, ob sie Seniorenbeiräte einrichten." Des weiteren heißt es in dieser Erklärung: "Es ist unstreitig, dass Seniorenbeiräte der Gemeinden und Landkreise öffentliche Aufgaben wahrnehmen, so dass es insoweit einer gesetzlichen Klarstellung nicht bedarf. Sie ist auch nicht erforderlich, um die individuelle Rechtsstellung der ehrenamtlichen Mitglieder der Seniorenbeiräte zu verbessern. Diese genießen bei Ausübung ihrer Funktion wie andere ehrenamtlich Tätige Unfallversicherungsschutz."


Der Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. fordert jedoch nach wie vor die Verankerung der Seniorenvertretungen in der NkomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz), zumindest aber ein Seniorenmitwirkungsgesetz. Wichtig und Vordringlich bleibt die Mitwirkungsmöglichkeit der Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der kommunalen Selbstverwaltung; denn nur hier kann versucht werden, die Belange älterer Menschen vorzutragen und zur Geltung zu bringen.

  • Inzwischen gehören dem Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. mehr als 220 regionale Seniorenvertretungen an. Weitere befinden sich in der Gründungsphase.

  • Der Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. erhebt von seinen Mitgliedern keine Beiträge; er wird ausschließlich durch Zuschüsse der Niedersächsischen Landesregierung finanziert.

  • Der Landesseniorenrat veranstaltet für seine Mitglieder Seminare. In diesen Seminaren wird durch Referate qualifizierter Personen der Wissensstand der Teilnehmenden erweitert. Besonderer Wert wird auf den Gedankenaustausch zwischen den einzelnen Seniorenvertretungen gelegt.

 

Über die weiteren Aufgaben und Zielsetzungen des Landesseniorenrats Niedersachsen e.V. gibt die Satzung Auskunft. Sie kann über die Homepage abgerufen werden, ebenso die personelle Besetzung des Vorstandes und die Geschäftsorganisation.