Gründungsempfehlungen
Gründungsempfehlung
Landesseniorenrat Niedersachsen e.V.
Empfehlungen zur Arbeit der Seniorenvertretungen (Seniorenbeiräte/-räte) auf Kreis-, Stadt- und Gemeindeebene
Um die Probleme der demographischen Entwicklung in Deutschland zu lösen, ist das Engagement der Bürgerschaft gefragt. Viele Seniorinnen und Senioren sind bereit, ihre Kompetenz und ihre Erfahrungen für das Gemeinwohl einzusetzen und an notwendigen Änderungen in Gesellschaft und Politik mitzuwirken. In der Mitarbeit in Seniorenvertretungen und der Bildung neuer Vertretungen sieht der Landesseniorenrat einen erfolgversprechenden Weg, durch Nutzung der hohen Engagementbereitschaft der Senioren/innen zur Lösung spezifischer Probleme beizutragen. Seniorenarbeit vor Ort wird so gleichzeitig die größte ständige Bürgerinitiative im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Während ein Seniorenbeirat als mitbestimmende und unabhängige Vertretung der älteren Mitbürger in einer Gebietskörperschaft auftritt, ist ein/e Seniorenbeauftragter/e Teil der Verwaltung, der/die beauftragt ist, Senioreninteressen aus der Sicht der Verwaltung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass die zu ihren Gunsten geltenden Gesetze angewendet werden. Seniorenvertretungen und -beauftragte müssen deshalb eng zusammenarbeiten.
Zur weiteren Gewinnung engagierter Seniorinnen und Senioren gibt der Landesseniorenrat folgende Empfehlungen:
1. Entwicklung und Rechtsgrundlage
Seit Anfang der 70er Jahre haben sich in Niedersachsen Seniorenvertretungen auf Kreis-, Stadt-, Gemeindeebene gebildet, die Mitglieder des Landesseniorenrates geworden sind. Zur Zeit sind 222 Seniorenvertretungen Mitglied des Landesseniorenrates. Auf Bundesebene gibt es inzwischen über 1800 dieser Seniorenbeiräte (-vertretungen), deren Arbeit in allen Bundesländern von je einer Landesseniorenvertretung gefördert und koordiniert wird. Die 16 Landesseniorenvertretungen arbeiten in einer Bundesarbeits-gemeinschaft (BAG LSV) zusammen.
Aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung ergibt sich für die Gebietskörperschaften keine zwingende Verpflichtung, kommunale Seniorenbeiräte zu bilden und zu fördern.
In der Neufassung der NGO ist unter § 51 Abs. 6 die Möglichkeit geschaffen, dass Seniorenvertreter als beratende Mitglieder in relevante Ausschüsse berufen werden können.
2. In allen hauptamtlich verwalteten Kommunen sollte eine Seniorenvertretung gebildet werden.
Die meisten der in Niedersachsen bestehenden kommunalen Seniorenbeiräte wurden durch Beschluss der jeweiligen Gebietskörperschaft gebildet, die auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellt.
Die Förderung der Arbeit der Seniorenbeiräte beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Entstehung und Entwicklung der Seniorenbeiräte richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. So entstanden und entstehen Seniorenbeiräte außer durch Beschluss einer Gebietskörperschaft auch als freiwillige Zusammenschlüsse älterer Menschen.
Sie sollten alle finanzielle und sachliche Unterstützung erhalten sowie Beratungs-, Antrags- und Rederecht haben.
Seniorenbeiräte sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden.
3. Zielsetzung und Aufgaben der Seniorenbeiräte
Seniorenbeiräte bieten eine wichtige Möglichkeit für ältere Bürgerinnen und Bürger, bei kommunalpolitischen Entwicklungs- und Gestaltungsprozessen mitzuwirken.
Bei der Festlegung der Anzahl der Mitglieder einer Seniorenvertretung sollte darauf geachtet werden, die Arbeitsfähigkeit nicht durch eine zu hohe Anzahl an Mitgliedern zu beeinträchtigen. Die Anzahl sollte die Größe der kommunalen Ausschüsse nicht überschreiten.
Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren. Er berät die Organe der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner berühren. Der Seniorenbeirat gibt Anregungen und Empfehlungen an Behörden, Verbände und Organisationen zu Gunsten älterer Mitbürger. Er fördert darüber hinaus den Erfahrungsaustausch, die Meinungsbildung und die Koordinierung von Maßnahmen, die ältere Menschen betreffen.
Der Seniorenbeirat kann auch im Rahmen eines ihm vom Gemeinderat, Stadtrat, oder Kreistag überlassenen Budget Projekte und konkrete Maßnahmen realisieren.
Satzung und Geschäftsordnung der Gebietskörperschaft bestimmen, in welcher Form Mitglieder des Beirats an Sitzungen des Gemeinderats/Kreistags und seiner Ausschüsse teilnehmen. Dazu gehört insbesondere die Einräumung eines Teilnahme-, Antrags- und Rederechts im Ausschuss.
Seniorinnen und Senioren sind auf Grund ihrer Lebenserfahrung Experten und deshalb Gesprächspartner für Themen des Älterwerdens und Altseins. Seniorenbeiräte können dazu beitragen, dass sich Frauen und Männer der älteren Generation an der Gestaltung des Gemeinwesens aktiv beteiligen. Gleichzeitig stärkt das Engagement die Eigeninitiative und eine positive Lebenseinstellung älterer Menschen.
Aufgabe der Seniorenbeiräte ist es auch, sich dafür einzusetzen, dass Lebenschancen der Älteren und Zukunftschancen der Jüngeren nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie suchen den Dialog mit anderen Generationen und sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Situation älterer Mitbürger. Seniorenbeiräte/-räte sind wichtige Ansprechpartner für die Aufgabengebiete Sozialwesen und Gesundheit, Gemeindeentwicklung und Verkehr, Bauplanung und Wohnen, Bildung und Kultur. Sie verstehen sich als Partner aller älteren Menschen.
4. Bildung der Seniorenbeiräte
Durch den Seniorenbeirat sollen alle Menschen über 60 Jahre in einem Gemeinwesen angesprochen, für das Gemeinwesen aktiviert und vertreten werden. In den Seniorenbeirat gewählt werden sollen vor allem Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder sich im Ruhestand (Vorruhestand) befinden.
Daneben sollten Mitarbeiter von Kirchen, Sozialverbänden und Einrichtungen, die mit den besonderen Problemen der Seniorinnen/Senioren vertraut sind, als Sachverständige in die Beiräte berufen werden oder für sie tätig sein; - ebenso Mitglieder von Initiativen, die Seniorenarbeit machen. Stimmrecht in Seniorenbeiräten sollen nur gewählte Mitglieder haben.
5. Notwendige Rahmenbedingungen für die Arbeit von Seniorenbeiräten
Wird in einer Gebietskörperschaft ein Seniorenbeirat gebildet, so soll sichergestellt werden, dass er bei allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Dafür sollen verbindliche Regelungen geschaffen werden. Das gilt insbesondere für Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Beteiligungsformen, Arbeitsweise und Finanzierung der Seniorenbeiräte. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen der Gebietskörperschaft und dem Beirat ist unerlässlich. Es empfiehlt sich deshalb, einen/e Vertreter/in der Verwaltung beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirats teilnehmen zu lassen. Umgekehrt solle der Seniorenbeirat zu relevanten Themen von den Organen der Gebietskörperschaft gehört werden. Er soll auch frühzeitig und umfassend über Planungen und anstehende kommunalpolitische Entscheidungen, die das Leben älterer Menschen betreffen, unterrichtet werden. Von der Anhörungs- und Erörterungsmöglichkeit sollte umfassend Gebrauch gemacht werden.
6. Finanzierung Seniorenbeiräte arbeiten ehrenamtlich und erwarten keine Entschädigung.
Sie benötigen jedoch eine gesicherte sächliche und finanzielle Mindestausstattung, d.h. Bereitstellung von geeigneten Räumen und notwendigen Mitteln für die Organisation ihrer Arbeit. Bewährt hat sich, dass die Kommunalverwaltungen den Beiräten Schreib--, Druck- und Kopiermöglichkeiten sowie Telefon-, Fax- und E-Mail-Anschlüsse zur Verfügung stellen, die Reisekosten für Mitglieder der Seniorenvertretungen übernehmen und vor allem die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit tragen.
Wir hoffen, dass diese Empfehlungen helfen können, vor Ort eine Seniorenvertretung einzurichten, die zum Wohle aller Senioren möglichst gut arbeiten kann.
Hilfe und Unterstützung bekommen Sie bei den Arbeitsgemeinschaften des Landesseniorenrates, den Seniorenräten ihres Landkreises oder aber direkt bei uns.